Die Kammer erachtet die Ausführungen der Vorinstanz hierzu, die durchwegs auf einer ausführlichen und sorgfältigen Auseinandersetzung mit den diesbezüglich relevanten Beweismitteln in den Akten basieren, als überzeugend und schliesst sich diesen an. Zweifellos waren es in mitentscheidender Weise die 2008 und 2009 investierten Mittel von über CHF 700‘000.00, welche zur finanziellen Schieflage der GmbH führten und die (Abwärts-)Spirale mit offenen Forderungen und Betreibungen ins Laufen brachten. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die Geschäftstätigkeit noch ein paar Jahre fortgesetzt wurde.