Diese schwierige finanzielle Situation habe sich durch die erneute Investition im Jahr 2012 noch verschlimmert. Der Entzug der Mittel habe zu einer Verschärfung der finanziellen Situation geführt und sei damit zumindest mitursächlich für den Konkurs gewesen (vgl. pag. 2116, S. 24, pag. 2124, S. 32 und pag. 2149, S. 57 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Zur Begründung dieses Zusammenhangs führte sie, zusammengefasst, aus, der starke Mittelabfluss 2008 und 2009 habe dazu geführt, dass – wie den aktenkundigen Betreibungen entnommen werden könne (vgl. pag.