Erwiesen ist weiter, dass der Beschuldigte in den Jahren 2008, 2009 und 2012 der I.________GmbH einen Verlust von insgesamt CHF 766‘444.83 bzw. USD 673‘018.48 durch hochspekulative Optionsbörsengeschäfte zugefügt und der GmbH damit einerseits entsprechende Liquidität und andererseits dauerhaft Mittel entzogen hat (vgl. E. 9.4.4 oben). Zu beantworten ist damit die Frage, ob es diese erheblichen Mittelabflüsse waren, die dazu führten, dass die I.________GmbH spätestens 2012 nicht mehr in der Lage war, die Verbindlichkeiten zu begleichen und eine Überschuldung aufwies (E. 9.6.2 unten), und