Für das Jahr 2011 unterliess es der Beschuldigte, einen Buchhaltungsabschluss zu machen bzw. machen zu lassen. Durch jede dieser Unterlassungen war der Vermögensstand der I.________GmbH nicht oder nicht vollständig ersichtlich, was sich der Beschuldigte mit Verschleierungsabsicht zu Nutze machen wollte. 9.6 Folgen des Optionshandels für die GmbH (Ziff. I.3 der Anklageschrift) 9.6.1 Unbestrittenermassen verschärften sich die finanziellen Schwierigkeiten der I.________GmbH zusehends, worauf schliesslich am ____2012 die Konkurseröffnung folgte (vgl. pag. 425, pag. 849).