3, «Kurzfristige Anlagen» den effektiven Wert der Optionsanlagen bei der U.________(Broker) bzw. der Q.________(Broker) anzugeben, der per Ende 2008 ca. USD 94‘350.55 (CHF 113‘706.56) anstatt der bilanzierten CHF 391‘000.00 entsprach, per Ende 2010 in der Bilanz CHF 0.00 statt CHF 718‘000.00 betrug und welcher auch bereits Ende 2009 massiv unter den bilanzierten CHF 718‘000.00 lag. Für das Jahr 2011 unterliess es der Beschuldigte, einen Buchhaltungsabschluss zu machen bzw. machen zu lassen.