249) hatten die finanzierenden Banken auch die nicht berichtigte Bilanz 2010 vom 16.12.2011 mit einem Gewinn von CHF 32‘000.00 (pag. 420) noch erhalten (vgl. auch Aussagen des Beschuldigten, pag. 1997 Z. 20 ff.). Nachdem die Investitionen in der Bilanz 2010 am 29.06.2012 berichtigt wurden, wies die I.________GmbH einen Verlust von über CHF 600‘000.00 aus (vgl. korrigierter Jahresabschluss 2010, pag. 250 f.; Bilanz 2010, pag. 1245). Auch wenn der Beschuldigte dies bestreitet (vgl. pag. 355 Z. 249 ff., pag.