Ergänzend zu den Feststellungen der Vorinstanz geht die Kammer davon aus, dass die Optionsanlagen am 31. Dezember 2010 keinen Wert mehr aufwiesen. Es liegen für diesen Zeitpunkt zwar keine Auszüge in den Akten, nach dem 9. Oktober 2009 erfolgen aber keine Auszahlungen mehr und bis ins Jahr 2012 wurde auch nichts mehr einbezahlt (vgl. pag. 384). Sodann kann den Aussagen des Beschuldigten selbst entnommen werden, dass er davon ausging, dass nichts mehr übrig blieb (vgl. pag. 354 Z. 213–216).