29 Verfügung vom 26. Oktober 2012 als «nicht nachgewiesen» bezeichnet und nicht anerkannt worden, wobei die Verfügung der I.________GmbH aufgrund des Konkurses nicht mehr habe zugestellt werden können. Bereits zuvor, für die Veranlagung des Jahres 2008, wurden von der Steuerverwaltung zusätzliche Belege und Ergänzungen für das Buchhaltungskonto 1060 «kurzfristige Anlagen» («Kaufabrechnungen U.______