Gründe, wieso der Beschuldigte die Investitionen in den Jahresabschlüssen nicht den effektiven Werten angepasst hat (E. 9.5.4 unten) sowie, ob der Jahresabschluss 2011 noch erstellt wurde (E. 9.5.5 unten). 9.5.2 Erwiesenermassen waren in der am 16. Dezember 2011 erstellten Bilanz der I.________GmbH 2010 die «kurzfristigen Anlagen» mit einem Wert von CHF 718‘000.00 geführt (vgl. pag. 420). Auch wenn die erste Bilanz 2010, den Aussagen von X.________ zufolge (pag.