Nachfolgend genauer zu klären gilt es in diesem Zusammenhang zunächst die näheren Umstände der Prüfungen und Interventionen durch die Steuerverwaltung, die offenbar bei der I.________GmbH für die Steuerjahre 2008 bis 2010 stattfanden (E. 9.5.2 unten), sodann den tatsächlichen Wert, den die Optionsanlagen jeweils per Ende der Jahre 2008 bis 2010 aufwiesen und das Wissen des Beschuldigten um diese Werte (E. 9.5.3 unten). Weiter sind die subjektiven Elemente zu ermitteln, so das Wissen des Beschuldigten darüber, dass das Aktivum mit diesem tatsächlichen Verkehrswert in die Bilanz aufzunehmen gewesen wäre und die