352 Z. 142-145) – in diesen Jahren die effektiv in Optionen investierten Mittel und nicht den aktuellen Wert per Ende Jahr verbuchte. Auch im Jahresabschluss bzw. der Bilanz 2010 waren die «kurzfristigen Anlagen» unbestrittenermassen zunächst mit einem Wert von rund CHF 718‘000.00 aufgeführt, bis die Steuerbehörden im Jahr 2012 eine Berichtigung verlangten (vgl. pag. 354 Z. 234–238; pag. 355 Z. 255–257; pag. 2002 Z. 2–7).