Vertrag mit der U.________(Broker) (vgl. «Risk Disclosure Statement», pag. 289) und im ersten Satz der weiteren Hinweise, direkt unter dem zu bezahlenden Betrag, auf den zahlreichen Auftragsbestätigungen der P.________(Finanzdienstleisterin), die jeweils die Unterschrift des Beschuldigten enthalten (vgl. vor allem pag. 1262–1281, pag. 1258, pag. 1320 f., pag. 1337, pag. 1342, pag. 1348, pag. 1349). Unter diesen Umständen bekundet die Kammer keine Zweifel daran, dass der Beschuldigte von diesen Risikohinweisen Kenntnis nahm und sich demzufolge des hochspekulativen Charakters der Anlagen bewusst war.