Vielmehr sei der Beschuldigte von den Anlagespezialisten bestärkt worden, erneute Investitionen zu tätigen. Auch die R.________(Bank), die jeweils die jährlichen Geschäftsabschlüsse verlangt und studiert habe, habe keinen Handlungsbedarf gesehen. Der Beschuldigte werde kriminalisiert, weil es zu einem Verlust gekommen sei. Mit Sicherheit habe er – selbst kein Finanzspezialist – nicht gewollt und auch nicht wissen können, dass es zu einem Verlust komme und habe vielmehr seinen Beratern bei der Bank, der P.________(Finanzdienstleisterin) und dem langjährigen Buchhalter geglaubt.