• Weiter musste der Beschuldigte für jedes Optionengeschäft eine Auftragsbetätigung unterzeichnen, in welcher er ein weiteres Mal auf die Risiken hingewiesen wurde: „Der Kunde erklärt und bestätigt, dass ihm das Risiko von Options-Spekulationen vor Auge geführt wurde und das Verlustrisiko 100% des investierten Kapitals beinhaltet.“ (vgl. z.B. Auftragsbestätigungen vom 19.07.2012, pag. 185, vom 03.07.2012, pag. 1258; und vom 12.10.2009, pag. 1349).