• Im Vertrag der U.________(Broker) wird der Beschuldigte ebenfalls auf die Risiken des Optionenhandels hingewiesen; dem Thema „Risiko“ wird dort eine ganze Seite gewidmet (vgl. „Risk Disclosure Statement“, pag. 289), welche vom Beschuldigten ausdrücklich unterzeichnet wurde. Der Beschuldigte bestätigte anlässlich der Hauptverhandlung, dass es sich bei der entsprechenden Unterschrift um seine handle (pag. 1998 Z. 27-36).