„Optionsgeschäfte sind mit finanziellen Risiken besonderer Art verbunden sein und sollten daher nur von Anlegern getätigt werden, die diese Geschäftsart kennen, über genügend liquide Mittel verfügen und in der Lage sind, auch mögliche Totalverluste zu tragen.“ oder „Der Käufer einer Call-Option trägt das Risiko, den bezahlten Optionspreis ganz oder teilweise zu verlieren.“. Aufgrund dieser hohen Verlustrisiken wollte man bei Unterzeichnung des Auftrages denn auch Angaben über die persönlichen und finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten, um die finanzielle Eignung des Kunden für Börsenge-