Weiter findet sich in den AGB zusätzlich eine Rubrik mit dem Titel „Risiken im Optionenhandel“ (pag. 381 f.), in welcher erneut auf die hohen Risiken hingewiesen wird: „Optionsgeschäfte sind mit finanziellen Risiken besonderer Art verbunden sein und sollten daher nur von Anlegern getätigt werden, die diese Geschäftsart kennen, über genügend liquide Mittel verfügen und in der Lage sind, auch mögliche Totalverluste zu tragen.“ oder „Der Käufer einer Call-Option trägt das Risiko, den bezahlten Optionspreis ganz oder teilweise zu verlieren.“.