• Im Auftrag der P.________(Finanzdienstleisterin) (pag. 378 ff.) wird gleich an prominenter Stelle, nämlich im zweiten Satz der AGB und nicht lediglich im Kleingedruckten, wie vom Beschuldigten vorgebracht (pag. 374 Z. 991-992), auf die hohen Totalverlustrisiken hingewiesen: „Die Vermögensverwaltung konzentriert sich schwergewichtig auf spekulative Geschäfte im Bereich der alternativen Anlagen; das Anlageziel besteht in einem möglichst hohen Gewinn.“ (pag. 380). Weiter findet sich in den AGB zusätzlich eine Rubrik mit dem Titel „Risiken im Optionenhandel“ (pag.