Zunächst ist anzumerken, dass Optionsgeschäfte per se sehr risikoreich sind. Entgegen den Ausführungen der Verteidigung des Beschuldigten anlässlich der Hauptverhandlung handelt es sich vorliegend gerade nicht um mehr oder weniger sichere und werthaltige Wertpapiere wie Aktien und Obligationen, sondern eben um risikoreiche Optionsgeschäfte. Deshalb wurde der Beschuldigte auch sowohl im Auftrag der P.________(Finanzdienstleisterin) als auch im Vertrag der U.________(Broker) mehrfach und explizit auf die hohen Verlustrisiken beim Optionenhandel hingewiesen.