Die dahingehenden Aussagen des Beschuldigten, dass das in den Jahren 2008 und 2012 investierte Geld (ganz oder teilweise) aus privaten Mitteln entstamme, seien nicht glaubhaft. Diese Privateinlagen des Beschuldigten seien in der Firma als Darlehen verbucht worden, bei den Passiven als Schuld erfasst und mithin habe es sich dabei vollumfänglich um Firmengeld gehandelt. Weitere Privateinlagen ergäben sich nicht aus den Akten.