(Broker)], später Q.________LLC [nachfolgend: Q.________(Broker)]) mit Sitz in Chicago (USA) Börsengeschäfte an der Optionenbörse zu tätigen und solche Geschäfte in den Jahren 2008, 2009 und 2012 auch vollzog. Ungeklärt blieb demgegenüber die Frage, ob der Beschuldigte diesen Vertrag als Privatperson oder aber im Namen der I.________GmbH abschloss bzw. abschliessen wollte. Wie die Vorinstanz zu Recht festgehalten hat, kann diese Frage aber dann offen bleiben, wenn, was der Beschuldigte teilweise bestritt, die investierten Gelder Firmen- und nicht Privatgelder darstellten, was nachfolgend zu klären ist (E. 9.4.2 unten).