Nach Angaben des Beschuldigten sei die Tätigkeit der I.________GmbH auf zwei Schienen abgelaufen: Entweder hätten sie Fremdaufträge von Kunden erhalten, wo sowohl Standort wie Ausgestaltung des Objekts selber bestimmt worden seien, oder sie hätten Bauland gekauft und ein Projekt mittels Baukredit der Bank vorfinanziert und verwirklicht (pag. 711 Z. 186 ff.; vgl. bestätigend pag. 1996 Z. 8 ff.). Mit Projekt sei ein Baufeld, möglicherweise mit mehreren Wohneinheiten, gemeint (pag. 340 Z. 243). Bei der ersten Variante habe die Bauherrschaft das Projekt selber finanziert und die I.________GmbH sei einfach die Unternehmerin gewesen (pag. 1996 Z. 15 ff.).