678 Z. 190-192). Gleichermassen wie die anderen Privatkläger führen die Ehegatten C.________ dann ebenfalls aus, dass es bezüglich ihrer Liegenschaft zu Bauverzögerungen gekommen sei. So hätten sie Ende April 2012 festgestellt, dass im Bereich des Innenausbaus keine Arbeiten verrichtet worden seien. Bis Mitte Mai 2012 seien in der Folge keine weiteren Ausbauarbeiten mehr ausgeführt worden. Die Gipserarbeiten seien nicht ausgeführt worden, im Sanitärbereich sowie bei den Bodenbelägen seien ebenfalls keine Fortschritte erzielt worden.