_, Inhaber der Firma AD.________ (Fugenabdichtung), bestätigte im gleichen Sinne, dass die Zusammenarbeit mit der I.________GmbH im Verlaufe des Jahres 2012 „abenteuerlich“ gewesen sei und der Beschuldigte ein unehrenhaftes Verhalten an den Tag gelegt habe (vgl. Telefonnotiz vom 03.06.2013, pag. 218).