1977 Z. 10-12). Die Bauherren führen des Weiteren ebenfalls übereinstimmend aus, dass auch nach ihrem Einzug noch diverse Mängel und offene Arbeiten vorgelegen hätten (M.________: pag. 985 f.; F.________: pag. 853 Z. 21-26 und pag. 1970 Z. 31-38). Während der Beschuldigte zu Beginn ein sehr professionelles Verhalten gezeigt und über sämtliche wichtigen Punkte vollumfänglich informiert habe, habe sich sein Verhalten ab ca. Mai 2012 verändert (G.________: pag. 888 Z. 147-149). Der Beschuldigte sei dann häufig auch nicht erreichbar gewesen (M.________: pag. 959 Z. 167-168, pag. 1962 Z. 1 und pag. 1963 Z. 25-28; G.________: pag. 1977 Z. 36-38).