Auffallend ist denn auch, dass der Beschuldigte die Schuld immer bei anderen sieht, insbesondere bei der R.________(Bank), jedoch auch bei den verschiedenen Handwerkern und den Bauherren. Bezeichnend dafür sind etwa Aussagen wie jene, dass die Bank Mitschuld am Konkurs der I.________GmbH trage oder dass er sich als Opfer der Banken sehe (pag. 2015 Z. 22-23 und Z. 33), oder jene, wonach ausstehende Zahlungen der Bauherren Grund für die Zunahme der Betreibungen 18 im Jahre 2012 gewesen seien (pag. 337 Z. 100-103). Von sich selber benennt der Beschuldigte keine gemachten Fehler.