997 Z. 106-114). Anlässlich der Einvernahme vom 19.09.2014 bestätigte der Beschuldigte diese Aussage und gab erneut zu Protokoll, dass ab dem Jahre 2011 wohl nicht mehr so pünktlich bezahlt worden sei (pag. 357 Z. 316-317). Der Beschuldigte hat auch erwiesenermassen gelogen: