885 ff.) und in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung (pag. 1975 ff.) als Auskunftsperson einvernommen wurde; - von M.________ (ehemaliger Straf- und Zivilkläger), der am 24. April 2013 polizeilich (pag. 955 ff.) und anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung (pag. 1959 ff.) als Auskunftsperson befragt wurde; - von X.________, Steuerverwaltung des Kantons Bern, Kreis Emmental- Oberaargau, der in der delegierten Einvernahme vom 3. Dezember 2013 als Auskunftsperson befragt wurde (pag. 221 ff.) sowie - von Y._