16 - von Strafkläger C.________ aus der polizeilichen Einvernahme als Auskunftsperson vom 14. März 2013 (pag. 674 ff.) sowie aus derjenigen in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung (pag. 1980 ff.); - von Zivilkläger F.________, der in der polizeilichen Einvernahme vom 10. März 2013 (pag. 852 ff.) sowie in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung (pag. 1968 ff.) als Auskunftsperson befragt wurde; - von Zivilkläger G.________, der am 27. März 2013 polizeilich (pag. 885 ff.) und in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung (pag.