Daraus folgt, dass dem Beschuldigten und auch seiner Verteidigung sehr wohl bekannt war, dass die Anklage auch die Bilanz 2008 umfasste. Das angefochtene Urteil verletzt den Anklagegrundsatz nicht und die Anklageschrift genügt in jeder Hinsicht den sich aus der Umgrenzungs- und Informationsfunktion ergebenden Anforderungen. 7. Allgemeine Grundlagen der Beweiswürdigung Die Vorinstanz hat die rechtlichen und theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung im Allgemeinen sowie die anerkannten Grundsätze und Kriterien zur Analyse von Aussagen im Besonderen zutreffend und ausführlich wiedergegeben, worauf