Noch im selben Satz erfolgt allerdings der diesbezüglich aufschlussreiche Hinweis, dass der effektive Wert der Anlagen «per Ende 2008 ca. USD 94‘350.55 (CHF 113‘706.56 gemäss Währungsrechner per 08.12.2008) anstatt der bilanzierten CHF 391‘000.00» entsprochen habe, womit klar wird, dass die Anklage – trotz dieser offensichtlich Ungenauigkeit – auch die Bilanz 2008 umfasst. Dies geht auch daraus hervor, dass die Anklageschrift insgesamt in klarer Weise zum Ausdruck bringt und an anderen Stellen ausdrücklich nennt, dass dem Beschuldigten Handlungen im Zusammenhang mit Optionsanlagen vorgeworfen