StGB sind im Sinne einer Generalklausel beispielhaft aufgezählte Verhaltensweisen zu entnehmen, die als krasse Fälle wirtschaftlichen Fehlverhaltens unter dem Tatbestandselement «durch Misswirtschaft» verstanden werden. Der vorliegenden Anklageschrift ist das konkret vorgeworfene Verhalten, nämlich die Optionsgeschäfte, die der Beschuldigte trotz misslicher finanzieller Lage der Gesellschaft vorgenommen haben soll, in prägnanter Form zu entnehmen, womit auch evident ist, dass es nur um die Varianten der gewagten Spekulation oder des Verschleuderns von Vermögenswerten gehen konnte.