14 drei Fällen nur für das jeweilige Bauprojekt hätte verwendet werden dürfen, sondern vorgeworfen wird dem Beschuldigten, in allen drei Fällen die (Teil-) Zahlungen nicht im jeweilig bilateral vereinbarten Sinne verwendet zu haben. Inwiefern hierin ein Widerspruch oder eine Unmöglichkeit enthalten sein soll, ist nicht nachvollziehbar. - Auch was den Vorwurf der Misswirtschaft anbelangt, ist der Sachverhalt konkret umschrieben, klar umrissen und die Anklageschrift enthält mit Art. 165 StGB die anwendbare Gesetzesbestimmung.