Eine Straftat kann nur gerichtlich beurteilt werden, wenn die Staatsanwaltschaft gegen eine bestimmte Person wegen eines genau umschriebenen Sachverhalts beim zuständigen Gericht Anklage erhoben hat (Art. 9 Abs. 1 StPO). Die Anklageschrift bestimmt den Gegenstand des Gerichtsverfahrens und dient der Information der beschuldigten Person bzw. dem Schutz ihrer Verteidigungsrechte (Umgren- zungs- und Informationsfunktion).