Aufgrund dieser mehrfachen Missachtung des Anklagegrundsatzes dürfe der Beschuldigte nicht verurteilt werden. Dass bei den vorgeworfenen Veruntreuungen bemängelt werde, die auf dasselbe Konto überwiesenen Gelder hätten einzig für das jeweilige Bauvorhaben verwendet werden dürfen, sei widersprüchlich. Es sei objektiv unmöglich, dasselbe Konto dreimal anders zu verwenden, weshalb dem Beschuldig-