So wurde beispielsweise in AS Ziff. I.1 genau ausgeführt, inwiefern die Geldbeträge der Bauherren vom Beschuldigten entgegen der eingegangenen Verpflichtung falsch verwendet worden seien, zu welchem Zweck dies geschehen sei und was für ein Schaden damit verursacht worden sei. Was genau an den umschriebenen Sachverhalten falsch, widersprüchlich und unmöglich sein soll, ist für das Gericht nicht ersichtlich. Entgegen den Ausführungen der Verteidigung gehen auch die subjektiven Tatbestandselemente aus dem angeklagten Sachverhalt hervor; so wird in der Anklageschrift ausgeführt, was der Beschuldigte gewusst und gewollt hat.