So wurden beispielsweise mehrfach – auch zum Zwecke der Entlastung des Beschuldigten – Abklärungen im Zusammenhang mit der P.________AG (nachfolgend: P.________ (Finanzdienstleisterin)) vorgenommen (vgl. pag. 1378 ff.; pag. 1465 ff.; pag. 1660 f.). Diesbezüglich sei auch erwähnt, dass der Verteidiger im Schreiben vom 24.12.2014 an die Staatsanwaltschaft selber ausgeführt hat, dass seine Abklärungen im Zusammenhang mit dem Investment bei der Q.________LLC (der über die P.________(Finanzdienstleisterin) vermittelte Broker in Chicago, vgl. pag.