5. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Das Urteil der Vorinstanz wird durch den Beschuldigten sowohl im Schuld- (pag. 2070, Ziff. I.1 bis Ziff. I.4 des erstinstanzlichen Urteildispositivs) als auch im Strafpunkt (pag. 2070, Ziff. 1 und Ziff. 2 des erstinstanzlichen Urteildispositivs) angefochten (pag. 2184, S. 2 der Berufungserklärung). Angefochten ist weiter der Entscheid der Vorinstanz hinsichtlich Auferlegung der erstinstanzlichen Kosten (pag. 2091, Ziff. 3 des [berichtigten] erstinstanzlichen Urteildispositivs), der Entschädigungen an die Strafkläger C.________ und die Zivilkläger G.________ und F.________ (pag. 2071, Ziff.