3. Die beschlagnahmten Gegenstände seien Herrn A.________ auszuhändigen. 4. Sämtliche Forderungen der Zivil- und Strafkläger seien abzuweisen, allenfalls auf den Zivilweg zu verweisen. 5. Die erst- und zweitinstanzlichen Gerichts- und Verfahrenskosten seien dem Staat Bern zu belasten.