2. Berufung und Durchführung des schriftlichen Verfahrens Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte/Berufungsführer A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) mit Eingabe vom 22. September 2015 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 2080). Mit Verfügung vom 6. Januar 2016 wurde den Parteien die schriftliche Urteilsbegründung zugestellt (pag. 2171 f.), worauf der Beschuldigte form- und fristgerecht die Berufungserklärung, datierend vom 27. Januar 2016, einreichte (pag. 2183 ff.). Die Generalstaatsanwaltschaft sowie die Strafkläger C.________ und D.________ (Strafkläger 1 und 2) führten in ihren Eingaben vom 3. Februar 2016 (pag.