Mitzuteilen: - der Vorinstanz - dem Regionalgericht Bern-Mittelland betreffend PEN 13 289 - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten (nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist) - der Koordinationsstelle Strafregister (nur Dispositiv, nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist) - dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern, Abteilung Administrative Verkehrssicherheit (nur Dispositiv, nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist) - den Einwohnerdiensten, Migration und Fremdenpolizei Stadt Bern (nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist)