zu einer Übertretungsbusse von CHF 850.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 9 Tage festgesetzt. II. A.________ wird schuldig erklärt: 1. der Entwendung eines Personenwagens zum Gebrauch, begangen bzw. festgestellt am 04.04.2015 in Zollikofen; 2. des Fahrens ohne Berechtigung, begangen bzw. festgestellt am 07.05.2015 in Bern durch Überlassen eines Personenwagens an eine Person, die nicht über die erforderliche Berechtigung verfügt. III. A.________ wird aufgrund der rechtskräftigen Schuldsprüche gemäss Ziff. I. und der Schuldsprüche gemäss Ziff. II.