4. des Führens eines Personenwagens in nicht fahrfähigem Zustand (unter Drogenund Alkoholeinfluss), begangen bzw. festgestellt am 04.04.2015 in Zollikofen; 5. des Fahrens ohne Berechtigung, begangen bzw. festgestellt am 04.04.2015 in Zollikofen durch Führen eines Personenwagens trotz entzogenen Führerausweises; 6. der Widerhandlung gegen das Sozialhilfegesetz, begangen in der Zeit vom 01.02.2013 bis am 07.10.2014 in Bern, z.N. der Stadt Bern durch Verschweigen von Einkommen (DB: CHF 5‘685.40);