Der für die Freiheitsstrafe von 14 Monaten gewährte bedingte Vollzug wird daher widerrufen. Die Strafe ist zu vollziehen. Die erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von je CHF 300.00 werden dem Beschuldigten auferlegt. VI. Kosten und Entschädigung