Daran vermag auch sein letztes Wort an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung nichts zu ändern (vgl. pag. 354). In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Beschuldigte bereits 2013 vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland erklärte, er habe einen grossen Fehler gemacht und werde nie mehr so etwas machen, ohne sich allerdings später daran zu halten (PEN 13 289, pag. 686 Z. 15 f.). Dem Argument der Verteidigung, der Beschuldigte möchte als Familienvater Verantwortung übernehmen (pag. 677), ist zu entgegnen, dass sein mittlerweile 12-jähriger Sohn den Beschuldigten nie daran hinderte, straffällig zu werden.