6B_286/2011 vom 29. August 2011 E. 5.3). Das Regionalgericht Bern-Mittelland verurteilte den Beschuldigten am 26. Juni 2013 wegen Diebstahls, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs, mehrfacher Geldfälschung sowie mehrfacher Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz und das Betäubungsmittelgesetz zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten bei einer Probezeit von 3 Jahren. Die Untersuchungshaft von 42 Tagen wurde auf die Freiheitsstrafe angerechnet (PEN 13 289, pag. 692 ff.).