Er lebt zusammen mit seiner Ehefrau und dem gemeinsamen Sohn in Bern (pag. 523). Sein Gesundheitszustand scheint sich in den letzten Jahren eher verschlechtert zu haben. Gemäss Beschluss der Invalidenversicherung vom 20. Januar 2017 hat der Beschuldigte rückwirkend ab 1. September 2014 Anspruch auf eine ganze IV- Rente (pag. 680). Es ist somit zumindest eine gewisse Stabilisierung seiner persönlichen und finanziellen Situation feststellbar. Die Vorinstanz wies jedoch zu Recht darauf hin, dass weder seine Familie noch sein schlechter Gesundheitszustand den Beschuldigten davon abhielten, erneut zu delinquieren (pag.