): - Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 3. Juni 2011 wegen Missbrauchs von Ausweisen und Schildern, Fahrens ohne Fahrzeugausweis oder Kontrollschilder und Fahrens ohne Haftpflichtversicherung zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu CHF 60.00, Probezeit 3 Jahre, und einer Busse von CHF 200.00; - Mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 26. Juni 2013 wegen Diebstahls, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs, mehrfacher Geldfälschung sowie mehrfacher Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz und das