Die Kammer erachtet für den Schuldspruch wegen Sachbeschädigung in zwei Fällen in Übereinstimmung mit der Vorinstanz für sich alleine beurteilt eine Strafe 80 Strafeinheiten als angemessen. Unter Anwendung des Asperationsprinzips gelangt die Kammer aufgrund des engen Zusammenhangs mit den Diebstählen zu einer asperierten Strafe von 40 Strafeinheiten. 13.3 Hausfriedensbruch Der Beschuldigte beging im Rahmen des Einbruchdiebstahls z.N. der H.________ GmbH einen Hausfriedensbruch, indem er sich gewaltsam und unbefugt Zutritt zu den Räumlichkeiten des geschlossenen Restaurants verschaffte. Er musste dabei