Vorliegend ist es jedoch nicht das Verdienst des Beschuldigten, dass es beim Versuch geblieben ist. Der Beschuldigte und ein unbekannter Mittäter ergriffen beim Auftauchen der Polizei die Flucht, bevor sie – wie beabsichtigt – Deliktsgut behändigen konnten. Die Kammer erachtet für den Versuch eine Reduktion der Strafe um 10 Strafeinheiten auf 30 Strafeinheiten als angemessen. Unter Anwendung des Asperationsprinzips resultiert eine asperierte Strafe von 20 Strafeinheiten. 13.2 mehrfache Sachbeschädigung Der Beschuldigte beging im Rahmen des Einbruchdiebstahls z.N. der H._